In U-50-Gebieten (in München voraussichtlich ab dem 30.05.2021) gilt:

  • Die Testpflicht für Kontaktsport auf Freisportanlagen in Gruppen bis 25 Personen entfällt, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter den Wert von 50 sinkt.
  • In Sporthallen ist dann die kontaktfreie Sportausübung in Gruppen mit bis zu 10 Personen zulässig. Auch hier entfällt dann die Testpflicht

Das Hygienekonzept wird entsprechend angepasst.

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